Zahlungsweisen

Zahlungsmodalitäten

(1) Der Kunde kann die Zahlung per Vorkasse vornehmen.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss, nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch nach 14 Tagen fällig Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug.
(3) Bei Nichterfüllung einer eingegangenen Verpflichtung, ist das Weingut ohne Fristsetzung zum Einzug der ausstehenden Forderungen berechtigt
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, bestehend aus Ware und Verpackung, besteht Eigentumsvorbehalt beim Weingut.

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug nach erfolgter Mahnung wird künftig nur noch gegen Nachnahme bzw. Vorkasse geliefert oder das Weingut behält sich eine weitere Lieferung vor. Nach aktueller Rechtsprechung ist das Weingut berechtigt, nach dem 31.Tag nach Zustelldatum Verzugszinsen entsprechend gesetzlicher Grundlage zu berechnen. Alle Forderungen werden insgesamt bei Zahlungsverzug einer Rechnung fällig. Nichtbeachtung der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist führt auch bei Kleinstbeträgen zu juristischer Einforderung. Angebot und Preise sind freibleibend. Lieferungen erfolgen unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Gerichtsstand ist in jedem Fall Amtsgericht Kitzingen.